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Rückerstattungsrichtlinien

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Villa Verde – Marina di Pulsano, Italien

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1. Geltungsbereich

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Diese Rückerstattungsrichtlinien sind Bestandteil des Mietvertrages sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Villa Verde und gelten für sämtliche Buchungen.

Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Regelungen ausdrücklich an.

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2. Anzahlung

 

Mit Vertragsabschluss ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises fällig.

Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des gebuchten Zeitraums.

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3. Restzahlung

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Die verbleibenden 70 % des Mietpreises sind spätestens 45 Tage vor Anreise ohne weitere Aufforderung zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäss Ziffer 4 zu verlangen.

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4. Stornierung durch den Mieter

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Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung.

Es gelten folgende verbindliche Stornokosten:

  • Bis 60 Tage vor Anreise: 30 % des Gesamtmietpreises

  • 59–30 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtmietpreises

  • 29–14 Tage vor Anreise: 75 % des Gesamtmietpreises

  • Weniger als 14 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtmietpreises

Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend verrechnet.

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5. Vorzeitige Abreise

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Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

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6. Rücktritt durch die Vermieterin

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Im Falle eines Rücktritts durch die Vermieterin aus wichtigen Gründen werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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7. Schäden und Verrechnung

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Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer durch ihn oder mitreisende Personen verursacht werden.

Folgende pauschale Ersatzbeträge gelten als vereinbart:

  • Zerbrochene Gläser / Geschirr: CHF 15.– pro Stück

  • Beschädigtes Geschirrset (komplett): CHF 120.–

  • Beschädigte Bettwäsche oder Handtücher: CHF 60.– pro Set

  • Stark verschmutzte oder beschädigte Matratze: CHF 300.–

  • Beschädigte Möbelstücke: mindestens CHF 200.– oder effektive Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten

  • Beschädigte Elektrogeräte: effektive Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten

  • Schlüsselverlust: CHF 180.–

  • Austausch der gesamten Schliessanlage (Sicherheitsrisiko): effektive Kosten

Zusätzlich kann bei aussergewöhnlicher Verschmutzung eine Sonderreinigungspauschale von CHF 150.– bis CHF 400.– erhoben werden.

Die Vermieterin ist berechtigt, diese Beträge:

  • mit offenen Zahlungen zu verrechnen

  • nachträglich in Rechnung zu stellen

  • oder mit bereits geleisteten Beträgen zu kompensieren

Ein Zurückbehaltungsrecht oder Verrechnungsanspruch des Mieters ist ausgeschlossen.

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8. Rückerstattungsabwicklung

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Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Bestätigung.

Allfällige Bankspesen, Währungsdifferenzen oder Transaktionsgebühren gehen zulasten des Mieters.

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9. Ausschluss weitergehender Ansprüche

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Mit der Rückerstattung gemäss diesen Bestimmungen sind sämtliche Ansprüche abgegolten.

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