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Rückerstattungsrichtlinien

Villa Verde – Marina di Pulsano, Italien

1. Geltungsbereich

Diese Rückerstattungsrichtlinien sind Bestandteil des Mietvertrages sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Villa Verde und gelten für sämtliche Buchungen.

Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Regelungen ausdrücklich an.

2. Anzahlung

 

Mit Vertragsabschluss ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises fällig.

Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des gebuchten Zeitraums.

3. Restzahlung

Die verbleibenden 70 % des Mietpreises sind spätestens 45 Tage vor Anreise ohne weitere Aufforderung zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäss Ziffer 4 zu verlangen.

4. Stornierung durch den Mieter

Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung.

Es gelten folgende verbindliche Stornokosten:

  • Bis 60 Tage vor Anreise: 30 % des Gesamtmietpreises

  • 59–30 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtmietpreises

  • 29–14 Tage vor Anreise: 75 % des Gesamtmietpreises

  • Weniger als 14 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtmietpreises

Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend verrechnet.

5. Vorzeitige Abreise

Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Rücktritt durch die Vermieterin

Im Falle eines Rücktritts durch die Vermieterin aus wichtigen Gründen werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Schäden und Verrechnung

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer durch ihn oder mitreisende Personen verursacht werden.

Folgende pauschale Ersatzbeträge gelten als vereinbart:

  • Zerbrochene Gläser / Geschirr: CHF 15.– pro Stück

  • Beschädigtes Geschirrset (komplett): CHF 120.–

  • Beschädigte Bettwäsche oder Handtücher: CHF 60.– pro Set

  • Stark verschmutzte oder beschädigte Matratze: CHF 300.–

  • Beschädigte Möbelstücke: mindestens CHF 200.– oder effektive Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten

  • Beschädigte Elektrogeräte: effektive Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten

  • Schlüsselverlust: CHF 180.–

  • Austausch der gesamten Schliessanlage (Sicherheitsrisiko): effektive Kosten

Zusätzlich kann bei aussergewöhnlicher Verschmutzung eine Sonderreinigungspauschale von CHF 150.– bis CHF 400.– erhoben werden.

Die Vermieterin ist berechtigt, diese Beträge:

  • mit offenen Zahlungen zu verrechnen

  • nachträglich in Rechnung zu stellen

  • oder mit bereits geleisteten Beträgen zu kompensieren

Ein Zurückbehaltungsrecht oder Verrechnungsanspruch des Mieters ist ausgeschlossen.

8. Rückerstattungsabwicklung

Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Bestätigung.

Allfällige Bankspesen, Währungsdifferenzen oder Transaktionsgebühren gehen zulasten des Mieters.

9. Ausschluss weitergehender Ansprüche

Mit der Rückerstattung gemäss diesen Bestimmungen sind sämtliche Ansprüche abgegolten.

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